Wir diagnostizieren und behandeln alle Kommunikationsstörungen (Sprach-, Sprech- Stimm-, und Schluckstörungen) bei Kindern und Erwachsenen. Zusammen mit dem ärztlichen Befund stellen wir einen individuellen Behandlungsplan auf.
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist die Beratung von Patienten unter Einbeziehung ihrer Angehörigen oder weiterer Bezugspersonen ihres sozialen Umfelds. Hierzu gehören: Information zum Therapieverlauf, Möglichkeiten der unterstützenden Mitarbeit, Gespräche über kommunikationsfördernde Verhaltensweisen oder eventuell zusätzlich notwendige Therapien. Bedingt durch unsere guten Kontakte zu anderen Berufsgruppen (Physiotherapeuten, Psychologische Berater, Ergotherapeuten) engagieren wir uns für interdisziplinäre Zusammenarbeit, um eine ganzheitliche Behandlung zu gewährleisten.
Die logopädische Therapie wird vom Haus- oder Kinderarzt wie auch von Fachärzten (HNO-Ärzten, Neurologen, Kieferorthopäden, Zahnärzten) verordnet.
Logopädie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Behandlungskosten trägt bei Verordnung durch den Arzt Ihre Krankenkasse bei Kindern 100%, bei Erwachsenen ab 18 Jahren gilt die gesetzliche Zuzahlungsregelung. Der Patient trägt 10% der Behandlungskosten selbst, zuzüglich einer einmaligen Verordnungsgebühr von 10,- €.
Nach sorgfältiger Diagnostik bespricht die behandelnde Logopädin mit Ihnen den weiteren Verlauf und die Behandlungsziele. Die Therapiesitzungen finden in der Regel in unseren Praxisräumen statt und dauern 30, 45 oder 60 Minuten. Bei gehbehinderten Patienten führen wir selbstverständlich auch Haus- und Heimbesuche durch, die vom behandelnden Arzt verordnet werden müssen.